Hygienekonzept der Handballsparte

STAND : 25.09.2020

Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Rahmen der Corona –Pandemie

Das Hygienekonzept orientiert sich an der Verordnung der Niedersächsischen Corona-Schutzverordnung ( Fassung 29.08.2020 ) sowie an den Richtlinien und Empfehlungen des Handball- Verband Niedersachsen ( HVN ) und des Deutschen Handballbund ( DHB )

Allgemeine Vorgaben / Distanzregeln einhalten

Es ist grundsätzlich ein Abstand von 1,50 m zwischen den Anwesenden Personen einzuhalten. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Mund- Nasenschutz

Beim Zutritt zum Gebäude ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Während des Sports und auf dem Sitzplatz darf dieser abgesetzt werden.

Unnötigen Körperkontakt vermeiden

  • Die Sportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt.
  • Die Kontaktdaten der Ausübenden nach §4 der Verordnung erhoben und dokumentiert werden. *1
    Auf Hände schütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen zum Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird verzichtet.
  • Die aktuelle Verordnung ist auf der Internetseite des Ministerium des Inneren zu finden.
    ( https://www.niedersachsen.de/coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html )

Hygieneregeln

Die Desinfektion der Hände und von stark benutzten Bereichen und Flächen in der Halle sind situationsbedingt durchzuführen und minimieren so das Infektionsrisiko. In den Sporthallen ist geeignetes Hand –und Flächendesinfektionsmittel vorzuhalten und den Teilnehmern zugänglich zu machen.

Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften sind auf das nötigste zu begrenzen. Fahrer und Mitfahrer haben einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bewirtung der Besucher in der Sporthalle ( Catering )

Auf die Bewirtung der Zuschauer innerhalb der Sporthalle wird verzichtet. Außerhalb der Sporthalle kann unter Beachtung der Hygienevorschriften eine Bewirtung stattfinden.

Verhalten während des Trainings

  • Abstände ( 1,50 m ) beim Betreten der Halle sind einzuhalten.
  • Beim Betreten der Halle ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Auf bereits anwesende Mannschaften, die vorweg Trainiert haben ist zu achten und die Begegnung, wenn möglich, zu vermeiden.
  • Geräte die gemeinsam mit Nachfolgenden genutzt werden sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
  • Die Trainer führen eine Anwesenheitsliste für den Trainingstag und bewahren diese für 3 Wochen auf
  • Jeder Trainer führt eine Ausgabe des Hygienekonzepts mit sich
  • Die Spieler/innen führen einen Mundschutz und Klein- Desinfektionsmittel mit sich
  • Spieler/innen, die Symptome einer Virus-Erkrankung zeigen sind von der Teilnahme am Training auszuschließen

Verhalten während des Punktpiel- Betriebs

Bei Auswärtsspiel :

Die Trainer bzw. Mannschaftsverantwortlichen setzen sich mit dem Gegner rechtzeitig in Verbindung, um die örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der Gastgeberrichtlinien zu erfragen und zu besprechen. ( Anzahl der möglichen Zuschauer, Hallenzugänge, Namenslisten etc. )

Bei Heimspiel :

Zugang zur Halle –HBG-

  • Der Zugang/ Ausgang der Mannschaften, Zeitnehmer und der Schiedsrichter/innen erfolgt über den Hallen-Schuleingang hinter der HBG-Halle.
  • Die Gastmannschaft hat sich gem. Absprache rechtzeitig als Gruppe einzufinden.
  • Die Heimmannschaft hat sich gem. Absprache rechtzeitig als Gruppe einzufinden.
  • Die genauen Ankunftszeiten werden vorher mit den Mannschaften kommuniziert.
  • Die Registrierung aller Spielbeteiligten wird am Eingang vorgenommen. Hierbei werden Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer sowie eine Unterschrift aus Datenrechtlicher Sicht dokumentiert. ( Eine Musterliste befindet sich im Anhang )
  • Zuschauer betreten die Halle durch den Haupteingang, hinterlegen ihre Kontaktdaten und begeben sich auf die Tribüne, indem sie der Beschilderung folgen. Es stehen max.195 Sitzplätze zur Verfügung.
  • Die Heimmannschaft stellt Ordner, die die Zuschauer leiten und bei der Platzsuche unterstützen.

Kabinen

  • Der Kabinengang dient den Mannschaften und Schiedsrichtern/innen als Ein-bzw. Ausgang zu den Kabinen und der Halle.
  • Die Kabinentüren sind beschriftet, Heim, Gast, Schiedsrichter/innen.
  • Der Zu- und Ausgang zum/vom Spielfeld erfolgt durch getrennte Ein-Ausgänge getrennt nach Heim, Gast, Schiedsgericht gem. Beschilderung.
  • Das Umkleiden und Duschen in den Kabinen ist erlaubt, da der Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten noch als Teil der gemeinsamen Sportausübung betrachtet wird, wenn die Gruppe, die gemeinsam Sport getrieben hat, 50 Personen nicht überschreitet.
  • In der Schiedsrichter-Kabine ist bei der Besprechung mit den MV Mund-und Nasenschutz zu tragen
  • Es soll regelmäßig gelüftet werden

Zu- und Ausgang zum/vom Spielfeld

  • Der Zu- und Ausgang zum/vom Spielfeld erfolgt durch getrennte Ein-Ausgänge getrennt nach Heim, Gast, Schiedsgericht gem. Beschilderung.
  • Die Zeitnehmer betreten das Spielfeld durch den Schiedsrichter Eingang bzw. verlassen das Feld durch den Schiedsrichter Ausgang.
  • Zuschauer dürfen das Spielfeld nicht betreten

Auswechslungsbereich und Mannschaftsbänke

  • Es sind 2 Bänke pro Mannschaft zu stellen, um Entzerrung zu schaffen.
  • Spieler/innen sollen ihren angestammten Platz auf der Bank beibehalten.
  • Die Bänke sind vor Spielbeginn und in der Halbzeit durch den Heimverein zu desinfizieren.
  • In den unteren Spielklassen kann vor Spielbeginn auf einen Seitenwechsel verzichtet werden

Zeitnehmer/in und Sekretär/in

Das Endgerät zur Nutzung und Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Anzeigensteuerung und sonstige technische Gerätschaften und Hilfsmittel sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren. Bei der Kommunikation der Mannschaften mit dem Kampfgericht ist der Mindestabstand ( 1,50 m ) einzuhalten. Im Falle einer direkten Kommunikation mit Schiedsrichter/ innen und Mannschaftsverantwortlichen ist der Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Eingabe der PIN erfolgt einzeln nacheinander.

Zuschauer

  • Zuschauer sind bei der Sportausübung zugelassen, wenn das Abstandsgebot gemäß § 1 Abs. 3 S.1 und 2 der Verordnung eingehalten werden.*
  • Die Zuschauer/innen müssen die gekennzeichneten Sitzplätze einnehmen, max. 195 Personen, *
  • Die Kontaktdaten der Zuschauer müssen erfasst werden.
  • Im Eingangsbereich sind Desinfektionsmittel bereitzustellen.
  • Der Ein- und Ausgangsbeschilderung ist Folge zu leisten.
  • Beim Betreten der Halle und bei verlassen des Platzes ist der Mund-Nasenschutz zu tragen.

Schiedsrichter /innen

  • Anreise nur allein im Team, möglichst keine Begleitpersonen.
  • Ein- und Ausgang zur Halle durch den gekennzeichneten Zugang.
  • Außerhalb der Kabine bis zum Betreten der Spielfläche Mund- und Nasenschutz tragen.
  • Verzicht auf die obligatorische Begrüßung und Verabschiedung in der Spielfeldmitte.
  • Zulassen der Erweiterung der Länge Auswechselbänke.
  • Abstand während des Spiels zu Zeitnehmer und Sekretär einhalten.
  • Zur Halbzeit und nach Spielschluss unmittelbar die Spielfläche verlassen.
  • Technische Besprechung unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Mund- und Nasenschutz durchführen.

Zeitlicher Ablauf des Spieltags

Aufwärmphase

Die Reinigung bzw. Desinfektion von Toren, Bänken und Bällen sowie technischen Geräten erfolgt vorab nach Notwendigkeit. Heim- und Gastmannschaft, Schiedsgericht und Kampfgericht betreten und verlassen das Spielfeld mit Verzögerung gemäß den 3 gekennzeichneten Hallen-Türen am Spielfeldrand.

Während des Spiels

Auf das Abklatschen untereinander und gem. Jubelkreis soll verzichtet werden. Trinkflaschen, Handtücher und Bekleidung werden von jedem Spieler/in selbst aufgenommen und nicht von Mitspielern/innen angereicht. Gleiche Sitzpositionen sollen beim Wechsel beibehalten werden.

Halbzeit

Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen : Heim, Gast, Schiedsrichter/innen
Gekennzeichnete Laufwege beachten
Die Mannschaftsbänke werden nach Verlassen der Mannschaften unmittelbar desinfiziert

Nach dem Spiel

Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen : Heim, Gast, Schiedsrichter/innen
Die Abreise hat zeitnah und als geschlossene Gruppe zu erfolgen.

 

Fußnoten

Datenerhebung und Dokumentation

Soweit nach dieser Verordnung personenbezogene Daten im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme oder des Besuchs einer Veranstaltung zu erheben sind, sind der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer ( Kontaktdaten )der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren; die Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen. Soweit gegenüber der oder dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben werden, müssen sie wahrheitsgemäß sein; bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die dienstlichen Kontaktdaten.

*2 §1 Abs. 3 S. 1 und 2

Abs. 3 In der Öffentlichkeit sowie in den für die Öffentlichkeit zugänglichen und für den Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen jeglicher Art hat jede Person soweit möglich eine Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ( Abstandsgebot ). Satz 1 Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.

Hygienekonzept

In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu verhindern. In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern
der Wahrung des Abstandsgebots nach §1 dienen, Personenströme einschließlich Zu-und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen von Personen dienen
das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und

Sicherstellen, dass Räume möglichst durch Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

Die oder der jeweils Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über dessen Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinausgehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

Die Corona- Beauftragten der Handballabteilung sind

Reinhard Roselieb
Holger Laukart